Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes. Dies wird von der Gemeinde geführt und darin sind sämtliche Informationen über ein Grundstück verzeichnet. Der Auszug beschreibt Eigentumsverhältnisse, eingetragene Lasten wie z. B. Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte. Als Eigentümer oder potentieller Käufer eines Grundstücks kann ich beim Grundbuchamt einen solchen Grundbuchauszug anfordern. Er dient als Nachweis, wer der Eigentümer ist. Ich kann aber auch als potentiellen Käufer von Immobilien und Grundstücken einen Grundbuchauszug anfordern.
Für die Ausstellung eines Grundbuchauszugs fallen Gebühren an. Hierbei kommt es darauf an, ob ich einen „normalen“ Grundbuchauszug brauche. Dies ist eine Abschrift des Grundbucheintrags, die ich z. B. nur für meine Unterlagen haben möchte. Dafür fallen Gebühren in Höhe von 10 € an. Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet 15 €.
Neuerdings kann man Grundbuchauszüge auch online anfordern. Auch hier fallen diese Kosten an, denn sie sind im Notargesetz geregelt.
Wer bekommt dieses Dokument?
Natürlich bekommt nicht jeder einfach Grundbuchauszüge über alle möglichen Grundstücke. Ich muss nachweisen, dass ich Eigentümer des Grundstücks bin. Ich kann aber auch einen Grundbucheintrag bekommen, wenn ich z. B.
ein Grundstück kaufen möchte
das Grundstück beleihen
ein Grundstück erbe und wissen möchte, was es wert ist
als Gläubiger des Grundstücksbesitzers
ine Behörde, ein Gericht oder ein Notar
als Mieter wissen will, ober der Vermieter auch der Besitzer ist oder
eine Vollmacht des Eigentümers habe
als Bank für die Vergabe eines Kredits.